Zweites Corona Hilfspaket für Freiberufler, Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen

Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen, Selbständige sowie Freiberufler sind teilweise immer noch massiv von den Auswirkungen der COVID-19 Schutzmaßnahmen betroffen. Daher legt die Bundesregierung ein weiteres Hilfsprogramm auf.

Köln, 30. Juni 2020 – Restaurants zuerst geschlossen, jetzt nur zaghaft besucht. Leere Innenstädte ohne Kunden. Schulungen abgesagt, Reisebeschränkungen. Für viele Unternehmen sorgen die Einschränkungen aufgrund der COVID-19 Pandemie immer noch für massive Umsatzeinbußen. Aus diesem Grund legt die Bundesregierung ein weiteres Hilfsprogramm mit Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kleinstunternehmen, Freiberufler und Mittelständler auf. Die Förderhöhe für die drei Kalendermonate Juni, Juli und August 2020 beträgt maximal 150.000 Euro.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb, deren Umsätze aufgrund von teilweisen oder vollständigen Schließungen wegen der Corona Pandemie in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zu den Monaten April und Mai 2019 um mindestens 60 % eingebrochen sind. Förderfähig sind nicht einseitig veränderbare Fixkosten wie z.B. Miete, Pacht, Versicherungen, Abos, laufende Lizenzgebühren oder Zinsaufwendungen.

Eike Priel, Geschäftsführer der Xtax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, macht aber auf einen wichtigen Umstand aufmerksam: Bereits bei Antragstellung müssen die erstattungsfähigen Fixkosten mithilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers glaubhaft gemacht werden!

Dazu bietet sich die Xtax u.a. mit ihrem digitalen Servicemodul „steuerfranz.de“ als innovative und schnelle Ergänzung zur klassischen Steuerberatung an. Die Xtax übernimmt dann nicht nur auf Wunsch die Buchhaltung und Steuerberatung, sondern unterstützt auch schnellstmöglich bei den entsprechenden Anträgen.